Veranstalter:
Kontakt/
Organisation:
von Rotenhan'sche Gutsverwaltung und Veranstaltungen
Hermann Freiherr von Rotenhan
Schlosshof 7
96106 Ebern
von Rotenhan'sche Gutsverwaltung und Veranstaltungen
C/O Angela von Willich
Habsburgerstraße 3
80801 München
Email: a.vonwillich@schlosseyrichshof.de
Telefon: +49 173 3614868
Veranstaltungsort:
Schloss Eyrichshof
Schlosshof 7
96106 Ebern
Öffnungstermine:
Samstag, 07. Juni 2025 10.00 - 19.00 Uhr
Sonntag, 08. Juni 2025 10.00 - 19.00 Uhr
Montag, 09. Juni 2025 10.00 - 18.00 Uhr
Allgemeine Geschäftsbedingungen Gartenfest (AGB GA)
Allgemeine Hinweise:
Der Veranstalter behält sich die Entscheidung vor, ob, bzw. wo ein Aussteller einen Stand erhält. Ein wirksames Vertragsverhältnis zwischen Veranstalter und Aussteller kommt mit der Rechnung – gleichzeitig Standbestätigung - durch den
Veranstalter zustande. Sämtliche Preise sind zzgl. gesetzlicher MwSt.
Unteraussteller am Stand sind nur mit vorigem, schriftlichem Einverständnis des
Veranstalters zugelassen.
Konkurrenzausschluss wird nicht gewährt.
Jeder Aussteller und Gastronom ist verpflichtet, eigenen Müll und Verpackung
selbst zu entsorgen. Die „Gartenfest“-Mülleimer und -Container stehen hierfür
nicht zur Verfügung. Bei trotzdem hinterlassenem Müll müssen wir eine
Entsorgungsgebühr von 80,- € berechnen.
Zahlungsbedingungen:
Die Standmiete ist in voller Höhe nach Rechnungsstellung ohne Abzug fällig. Aufbauen dürfen nur Aussteller, deren Standgebühr vor dem 25.05.2025
in voller Höhe auf dem Betriebskonto eingegangen ist.
Rücktritt von der Anmeldung:
Ein Rücktritt von der Anmeldung kann nur schriftlich erfolgen. Bei Rücktritt ist eine
Bearbeitungsgebühr von 50% der Standmiete zu entrichten. Erfolgt ein Rücktritt
später als 8 Wochen vor Beginn der Ausstellung oder wird der
Stand nicht bezogen, ist die Standmiete in voller Höhe zu entrichten. Bei Nichtzahlung wird das gerichtliche Mahnverfahren eingeleitet.
Stand:
Die Standfläche muss während der gesamten Dauer der Veranstaltung zu den
Öffnungszeiten ordnungsgemäß ausgestattet und mit fachkundigem Personal besetzt sein. Der Aufbau muss bis spätestens Samstag, 07.06.2025, 09:00 Uhr abgeschlossen sein.
Standgestaltung-Werbung:
Firmenname und Sitz des Ausstellers dürfen durch eine „dezente“ Standbeschriftung
deutlich gemacht werden. Pro Stand ist ein Werbeschild/Roll-up in der Größe von max.
50 x 80 cm erlaubt.
Werbung ist nur innerhalb des vom Aussteller gemieteten Standes für die eigene Firma des Ausstellers und nur für selbst hergestellte oder vertriebene Erzeugnisse erlaubt, soweit angemeldet und zugelassen. Überdeutliche, grelle Aufschriften wie „Messerabatt“, „Sonderverkauf“ etc. sowie große Firmenplakate, Banner u.ä. sind nicht gestattet.
Ausstellerausweise/ Einlassbänder:
Für die Durchführungszeit der Veranstaltung erhalten die Aussteller an der Info pro
Stand 2 Einlassbänder. Alle weiteren Einlassbänder sind kostenpflichtig
(Kosten 8,00 €/ je Einlassband). Die Einlassbänder sind personengebunden, nicht übertragbar und stets zu tragen. (s.o.)
Gutscheine für Ehrenkarten:
Mit den Gutscheinen für Ehrenkarten kann jeder Aussteller seine besten Kunden zum Gartenfest einladen. Gutscheine sind nur mit dem Firmenstempel der jeweiligen Aussteller gültig. Die eingelösten Gutscheine stellen wir nach der Veranstaltung zum vergünstigten
Preis von 8,00€ zzgl. MwSt. pro eingelösten Gutschein/Ehrenkarte dem Aussteller
in Rechnung.
Lebensmittelsicherheit:
Jeder Aussteller muss selbst sicherstellen, dass sein Stand und seine Waren alle Vorschriften der Lebensmittelsicherheit, des Arbeitsschutzes und andere erfüllt. Jeder muss sich vor dem Gartenfest Schloss Eyrichshof über die von ihm zu erfüllenden Rechtsvorschriften und Anforderungen kundig machen, auch durch Kontaktaufnahme mit dem Gewerbeaufsichtsamt beim LRA Hassberge (Tel.09521 –270). Der Veranstalter ist nicht verantwortlich für Zustand und Beschaffenheit der Ausstellerstände.
Versicherung:
Der Aussteller muss seine Waren und Ausstellungsgegenstände gegen Diebstahl oder jegliche Beschädigung auf eigene Kosten versichern. Eine Haftung und/oder der Versicherungsschutz durch den Veranstalter ist ausgeschlossen.
Höhere Gewalt:
Fällt die Veranstaltung aufgrund Höherer Gewalt (insbesondere Pandemie) komplett aus, werden die Parteien von ihren gegenseitigen vertraglichen Verpflichtungen entbunden. Jede Partei trägt Ihre Aufwendungen bis zum Ausfall und danach selbst. Bereits gezahlte Standmiete wird im Falle desKomplettausfalls zurückerstattet.
Ein Aufwendungsersatzanspruch oder ein Anspruch auf entgangenen Gewinn gegen den Veranstalter besteht in keinem Fall.
Die Geltendmachung von Schadensersatz ist in diesem Fall ausgeschlossen.
Muss der Veranstalter aufgrund Höherer Gewalt (insbesondere Pandemie) eine bereits begonnene Veranstaltung verkürzen oder abbrechen, so haben die Aussteller keinen Anspruch auf Rückzahlung oder Erlass der Standmiete. Ein Aufwendungsersatzanspruch oder ein Anspruch auf entgangenen Gewinn gegen den Veranstalter besteht dann nicht. Die Geltendmachung von Schadensersatz ist in diesem Fall ausgeschlossen.
Bewachung:
Die allgemeine Bewachung des Ausstellungsgeländes geschieht durch Beauftragte des Veranstalters in den Nächten vom Freitag auf Samstag, Samstag auf Sonntag und Sonntag auf Montag. Jedem Aussteller wird trotzdem nahegelegt, für die Beaufsichtigung seines Standes und seiner Ausstellungsgegenstände selbst zu sorgen und Schäden durch geeigneten Versicherungsschutz abzuwenden. Zur Nachtzeit müssen wertvolle, leicht zu entfernende Gegenstände unter Verschluss genommen werden.
Der Veranstalter haftet nicht bei Diebstahl, Beschädigung oder Verlust des Ausstellungsgutes.
Aufbau:
ab Dienstag 03. Juni 2025 (nach Absprache eventuell früher möglich)
bis Samstag, 07. Juni 2025, 9.00 Uhr!
Fahrzeuge sind bis dann vom Gelände zu entfernen.
Aufbauende: